Jemand hat meine Website kopiert, was kann ich tun?

Ein Domainname ist ein Stück geistiges Eigentum. Wenn sich jemand registriert hat und einen Domainnamen verwendet, der Ihrem eigenen zum Verwechseln ähnlich ist, können Sie möglicherweise durch ein schnelles und einfaches Schlichtungsverfahren die Kontrolle über diese Domain erlangen.

Da Internet-Marketing immer beliebter wird, sind Unternehmen zunehmenden Bedrohungen im Internet ausgesetzt. Häufige Probleme sind Domänennamen, bei denen es sich um falsche Schreibweisen der Unternehmensdomäne handelt oder die so ähnlich sind, dass Benutzer, die nach Ihrem Unternehmen suchen, versehentlich auf der Website eines Mitbewerbers landen. Einige Cyberpiraten entwerfen Websites, die die Website eines Unternehmens auf eine Art und Weise nachahmen, die Benutzer verwirrt und sie glauben lässt, dass der Rechtsverletzer mit dem Unternehmen in Verbindung steht, um potenzielle Kunden abzuwerben. Ein weiteres Problem besteht darin, eine Website mit einem ähnlichen Domainnamen zu entdecken, der darauf abzielt, Ihr Unternehmen herabzuwürdigen.

Die quasi-private Behörde, die den Besitz aller Domainnamen kontrolliert, heißt Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN). ICANN bietet ein einfaches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit missbräuchlichem Verhalten. Um das Schlichtungsverfahren einzuleiten, reicht man eine Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy Complaint, kurz UDRP, ein.

Welche Arten von Streitigkeiten kann eine UDRP-Beschwerde lösen?

Der Beschwerdeführer muss geltend machen, dass die Partei, die die missbräuchliche Website kontrolliert (Beklagter), Folgendes getan hat:

(a) ein Domainname, der mit einer Marke oder Dienstleistungsmarke, an der der Beschwerdeführer Rechte besitzt, identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist; Und

(b) dass der Beklagte keine Rechte oder berechtigten Interessen in Bezug auf den Domainnamen hat; Und

(c) der Domainname des Beklagten wurde registriert und wird in böser Absicht verwendet.

Was ist ein Beweis für Bösgläubigkeit?

Die folgenden Umstände, insbesondere aber ohne Einschränkung, gelten, sofern sie vom Gremium als gegeben angesehen werden, als Beweis für die bösgläubige Registrierung und Nutzung eines Domainnamens:

(a) Umstände, die darauf hindeuten, dass der Beklagte den Domänennamen in erster Linie zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung oder einer anderweitigen Übertragung der Domänennamenregistrierung an den Beschwerdeführer, der Eigentümer der Marke oder Dienstleistungsmarke ist, oder an einen Konkurrenten dieses Beschwerdeführers registriert oder erworben hat, und zwar für eine Gegenleistung, die über die dokumentierten Auslagen des Beklagten hinausgeht, die direkt mit dem Domänennamen in Zusammenhang stehen; oder

(b) der Beklagte hat den Domänennamen registriert, um zu verhindern, dass der Inhaber der Marke oder Dienstleistungsmarke die Marke in einem entsprechenden Domänennamen widerspiegelt, sofern der Beklagte ein solches Verhalten an den Tag gelegt hat; oder

(c) der Beklagte hat den Domainnamen hauptsächlich zu dem Zweck registriert, das Geschäft eines Konkurrenten zu stören; oder

(d) der Beklagte hat durch die Verwendung des Domainnamens absichtlich versucht, Internetnutzer zu kommerziellen Zwecken auf seine Website oder einen anderen Online-Standort zu locken, indem er eine Verwechslungsgefahr mit der Marke des Beschwerdeführers hinsichtlich der Quelle, des Sponsorings, der Zugehörigkeit oder der Empfehlung der Website oder des Standorts des Beklagten oder eines Produkts oder einer Dienstleistung auf der Website oder dem Standort des Beklagten geschaffen hat.

Was kostet es, eine UDRP-Beschwerde einzureichen, und was passiert, nachdem die Beschwerde eingereicht wurde?

Die Anmeldegebühr für die Einreichung dieser Beschwerde beträgt derzeit 1.300 US-Dollar für ein einköpfiges Gremium und 2.600 US-Dollar für ein dreiköpfiges Gremium. Meiner Meinung nach reicht ein einzelner Schiedsrichter aus. Die Gebühren erhöhen sich, wenn mehr als ein Domainname umstritten ist. Sie können die Beschwerde selbst vorbereiten, es ist jedoch besser, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der sich mit Domainstreitigkeiten und dem Markenrecht auskennt, und das Dokument verfasst. Die Anwaltsgebühren variieren, die Kosten sollten jedoch moderat sein. Das ist gut angelegtes Geld, denn eine zum Verwechseln ähnliche Website kann zu Geschäftseinbußen und Rufschädigungen für Ihr Unternehmen führen.

Der Beklagte hat dreißig Tage Zeit, um auf die Beschwerde zu antworten. Häufig antwortet der Beklagte nicht, sodass der Beschwerdeführer in der Regel automatisch gewinnt. Wenn der Befragte antwortet, hat der Beschwerdeführer fünf Tage Zeit, um weitere relevante Materialien einzureichen, und der Beklagte hat dann fünf Tage Zeit, eine endgültige Stellungnahme einzureichen. Der Beschwerdeführer und der Beklagte nehmen an einem Verfahren zur Auswahl und Disqualifizierung von Diskussionsteilnehmern teil. Eine endgültige Entscheidung des Gremiums wird innerhalb von vierzehn Tagen nach der endgültigen Eingabe durch den Beklagten getroffen. Gegen die Entscheidungen des Gremiums des Schiedsforums kann innerhalb von zehn Tagen nach der endgültigen Entscheidung des Schiedsforums bei einem Bundesbezirksgericht Berufung eingelegt werden, in der Regel wird jedoch von keiner der Parteien Berufung eingelegt.

Wenn jemand eine Website eingerichtet hat, die darauf abzielt, Ihre Website herabzuwürdigen oder Kunden abzuwerben, dann ist das Einreichen einer UDRP-Beschwerde möglicherweise der richtige Weg.