In nahezu jedem Gewerbe- und Industriebetrieb sind Brandmeldeanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen. Die Entscheidung, welche Art von Brandmeldeanlage und Unterdrückungssystem zum Einsatz kommt, bleibt selten dem Unternehmer oder Grundstückseigentümer überlassen. Spezifische Alarmsysteme und Überwachungstafeln werden von den örtlichen Behörden festgelegt.
Auch wenn Bauvorschriften und Brandschutzbestimmungen die Art des zu installierenden Systems vorschreiben, stellen diese Anforderungen strikt das absolute Minimum dar, das die örtlichen Gerichtsbarkeiten und Landesregierungen vorschreiben. Oft führt bereits das Nötigste zu erheblichen Sachschäden. Aus diesem Grund ist es immer wichtig, sich beim Brandmelder-Installationsunternehmen zu erkundigen, wie die Brandschutzvorschriften im Hinblick auf das installierte Brandbekämpfungssystem am besten verbessert werden können.
Wenn das Gebäude oder die Anlage gerade errichtet wird, verringert die zusätzliche Anstrengung durch die Installation zusätzlicher Brandschutzmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit eines erheblichen Sachschadens im Falle eines Brandes. Für die ordnungsgemäße Installation eines neuen Feuermelde- und Brandbekämpfungssystems oder die Verbesserung eines bestehenden Brandschutzsystems muss ein Vertrag mit einem professionellen und kompetenten Installationsunternehmen abgeschlossen werden. Beim Neubau wird dies durch den Generalunternehmer erledigt, der das gesamte Bauvorhaben betreut. Wenn das Gebäude bereits errichtet und bewohnt ist, werden Verbesserungen an der Brandmeldeanlage höchstwahrscheinlich vom Grundstückseigentümer oder Hausverwalter in die Wege geleitet.
Glücklicherweise ändern sich die Brandschutzbestimmungen nicht drastisch oder häufig, aber wenn sich die Vorschriften ändern, kann es vorkommen, dass die aktuell errichteten Strukturen das aktuelle Brandbekämpfungssystem nicht aktualisieren müssen, weil sie Bestandsschutz haben. Eine Ausnahme von dieser Regel kann der Verkauf der Immobilie sein.
Lokale oder staatliche Gesetze können vorschreiben, dass zum Abschluss der Immobilientransaktion das vorhandene Feuerlöschsystem, einschließlich der Zentrale, möglicherweise aktualisiert werden muss. Sollte dies der Fall sein, können die Kosten überraschend sein. Der Aufwand für die Modernisierung oder Modernisierung der Brandschutzkomponenten muss neben den Einzelheiten der Immobilientransaktion berücksichtigt werden. Besonderheiten dieser Art sind vielen Immobilienagenturen und -dienstleistern nicht immer bekannt.
Es wird empfohlen, den Verkauf der Gewerbeimmobilie von einer Brandbesichtigung abhängig zu machen. Auf diese Weise können viele professionelle und erfahrene Brandmelderinstallationsfirmen eingesetzt werden. Ohne eine zufriedenstellende Inspektion kann dem neuen Grundstückseigentümer ein Bußgeld auferlegt werden und er wird angewiesen, das derzeitige Löschsystem zu verbessern oder auf den neuesten Stand zu bringen, was leicht in die Tausende gehen kann.