Handelskonto
Wie bereits erwähnt, wird der erste Abschnitt der Handels- und Gewinn- und Verlustrechnung als Handelskonto bezeichnet. Das Ziel der Erstellung eines Handelskontos besteht darin, den Bruttogewinn oder -verlust herauszufinden, während der zweite Abschnitt darin besteht, den Nettogewinn oder Nettoverlust herauszufinden.
Vorbereitung des Handelskontos
Das Handelskonto dient hauptsächlich dazu, die Rentabilität der vom Unternehmer gekauften (oder hergestellten) verkauften Waren zu ermitteln. Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Herstellungskosten der verkauften Waren ist der Verdienst des Unternehmers. Um den Bruttoverdienst zu berechnen, ist es daher notwendig zu wissen:
(a) Kosten der verkauften Waren.
(b) Verkäufe.
Der Gesamtumsatz kann aus dem Verkaufsbuch ermittelt werden. Es werden jedoch die Kosten der verkauften Waren berechnet. Um die Umsatzkosten zu berechnen, ist es notwendig, ihre Bedeutung zu kennen. Die „Warenkosten“ umfassen den Kaufpreis der Waren zuzüglich der Kosten für den Wareneinkauf und den Transport der Waren zum Geschäftssitz. Um die Warenkosten zu berechnen, sollten wir von den Gesamtkosten der gekauften Waren die Kosten der vorhandenen Waren abziehen. Wir können dieses Phänomen mit Hilfe der folgenden Formel untersuchen:
Anfangsbestand + Einkaufskosten – Schlussbestand = Verkaufskosten
Wie bereits erwähnt, besteht der Zweck der Erstellung eines Handelskontos darin, den Bruttogewinn des Unternehmens zu berechnen. Es kann als Überschreitung der „Umsatzkosten“ gegenüber den „Umsatzkosten“ beschrieben werden. Diese Definition kann anhand der folgenden Gleichung erklärt werden:
Bruttogewinn = Umsatz-Kosten der verkauften Waren oder (Umsatz + Schlussbestand) – (Anfangsbestand + Einkäufe + direkte Ausgaben)
Der Anfangsbestand und die Käufe sowie die Einkaufs- und Lieferkosten (Direktexp.) werden auf der Sollseite erfasst, während der Verkaufs- und Schlussbestand auf der Habenseite erfasst wird. Wenn die Kreditseite größer ist als die Sollseite, wird die Differenz auf der Sollseite als Bruttogewinn verbucht, der letztendlich auf der Habenseite der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Wenn die Sollseite die Habenseite übersteigt, ist die Differenz ein Bruttoverlust, der auf der Habenseite erfasst und letztendlich auf der Sollseite der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird.
Übliche Gegenstände in einem Handelskonto:
A) Sollseite
1. Eröffnungsbestand. Dabei handelt es sich um den Bestand, der am Ende des Vorjahres noch nicht verkauft war. Es muss mit Hilfe der Eröffnungseintragung in die Bücher eingebracht worden sein; Daher erscheint es immer in der Testbilanz. Im Allgemeinen wird es als erster Posten auf der Sollseite des Handelskontos angezeigt. Natürlich wird es im ersten Jahr eines Unternehmens keinen Anfangsbestand geben.
2. Einkäufe. Normalerweise handelt es sich dabei um den zweiten Posten auf der Sollseite des Handelskontos. Unter „Käufen“ versteht man die gesamten Käufe, also Bargeld plus Kreditkäufe. Um die Nettoeinkäufe zu ermitteln, sollten eventuelle Rückflüsse nach außen (Einkaufsrendite) von den Einkäufen abgezogen werden. Manchmal geht die Ware vor der entsprechenden Rechnung des Lieferanten ein. In einer solchen Situation sollte am Tag der Erstellung der Endabrechnung eine Buchung vorgenommen werden, um das Einkaufskonto zu belasten und dem Konto des Lieferanten die Warenkosten gutzuschreiben.
3. Kaufkosten. Alle mit dem Warenkauf verbundenen Kosten werden ebenfalls dem Handelskonto belastet. Dazu gehören Löhne, Einfuhrfracht, Zölle, Verzollungsgebühren, Hafengebühren, Verbrauchsteuern, Oktroi- und Einfuhrzölle usw.
4. Herstellungskosten. Solche Kosten fallen Unternehmern an, um die Waren herzustellen oder in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, nämlich Antriebskraft, Treibstoff, Vorräte, Lizenzgebühren, Fabrikkosten, Vorarbeiter- und Aufsehergehälter usw.
Da wir nur ein Handelskonto erstellen, müssen Herstellungskosten zwar unbedingt im Herstellungskonto berücksichtigt werden, Ausgaben dieser Art können jedoch auch im Handelskonto enthalten sein.
(B) Kreditseite
1. Verkäufe. Unter Verkäufen versteht man den Gesamtumsatz, also Bargeld plus Kreditverkäufe. Sofern Verkaufsretouren vorliegen, sind diese vom Umsatz abzuziehen. Der Nettoumsatz wird also dem Handelskonto gutgeschrieben. Wenn ein Vermögenswert des Unternehmens verkauft wurde, sollte dieser nicht in den Verkauf einbezogen werden.
2. Schlussbestand. Dabei handelt es sich um den Wert der Lagerbestände, die am letzten Tag des Abrechnungszeitraums unverkauft in der Filiale oder im Laden liegen. Normalerweise wird der Schlussbestand außerhalb des Probeguthabens angegeben. In diesem Fall wird er auf der Habenseite des Handelskontos angezeigt. Wenn es jedoch im Probesaldo enthalten ist, ist es nicht auf der Habenseite des Handelskontos auszuweisen, sondern erscheint nur in der Bilanz als Vermögenswert. Der Schlussbestand sollte zum Anschaffungs- oder Marktpreis bewertet werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
Bewertung des Schlussbestands
Um den Wert des Endbestands zu ermitteln, ist es notwendig, eine vollständige Bestandsaufnahme oder Liste aller im Besitz befindlichen Artikel zusammen mit den Mengenangaben zu erstellen. Auf der Grundlage der physischen Beobachtung werden die Bestandslisten erstellt und der Wert des Gesamtbestands auf der Grundlage des Einheitswerts berechnet. Somit ist klar, dass die Bestandsaufnahme (i) eine Bestandsaufnahme und (ii) eine Preisgestaltung umfasst. Für jeden Artikel gelten die Selbstkosten, es sei denn, der Marktpreis ist niedriger. Die Preisfestlegung für einen Lagerbestand zum Selbstkostenpreis ist einfach, wenn die Kosten fest bleiben. Die Preise schwanken jedoch weiterhin; Daher erfolgt die Bewertung der Aktien auf der Grundlage einer von vielen Bewertungsmethoden.
Die Erstellung eines Handelskontos hilft dem Handel, das Verhältnis zwischen den anfallenden Kosten und den erzielten Einnahmen sowie den Grad der Effizienz, mit der die Geschäfte durchgeführt wurden, zu erkennen. Das Verhältnis von Bruttogewinn zu Umsatz ist sehr bedeutsam: Es ergibt sich:
Bruttogewinn x 100 / Umsatz
Mithilfe des GP-Verhältnisses kann er feststellen, wie effizient er das Unternehmen führt. Je höher das Verhältnis, desto besser ist die Effizienz.
Schlussbuchungen zum Handelskonto
Für die Übertragung verschiedener Waren- und Einkaufskostenkonten werden folgende Abschlussbuchungen erfasst:
(i) Für die Eröffnung von Aktien: Debit-Handelskonto und Haben-Aktienkonto
(ii) Für Käufe: Debit-Handelskonto und Guthaben-Kaufkonto, wobei der Betrag dem et-Betrag nach Abzug der Kaufrückgaben entspricht.
(iii) Für Kaufrückgaben: Debit-Kaufrückgabekonto und Gutschriftskaufkonto.
(iv) Für eingehende Rücksendungen: Soll-Umsatzkonto und Haben-Umsatzrückgabekonto
(v) Für direkte Ausgaben: Handelskonto belasten und Konten für direkte Ausgaben einzeln gutschreiben.
(vi) Für Verkäufe: Debit-Verkaufskonto und Kredit-Handelskonto. Wir werden feststellen, dass alle oben genannten Konten mit Ausnahme des Handelskontos geschlossen werden
(vii) Für Schlussbestände: Soll-Schlussbestandskonto und Haben-Handelskonto. Nach der Erfassung der oben genannten Einträge wird das Handelskonto ausgeglichen und die Differenz zwischen zwei Seiten ermittelt. Wenn die Kreditseite höher ist, ist das Ergebnis der Bruttogewinn, für den die folgende Buchung erfasst wird.
(viii) Für Bruttogewinn: Soll-Handelskonto und Haben-Gewinn- und Verlustkonto. Wenn das Ergebnis ein Bruttoverlust ist, wird die obige Buchung rückgängig gemacht.
Gewinn-und Verlustrechnung
Die Eröffnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt durch Erfassung des Bruttogewinns (auf der Habenseite) bzw. des Bruttoverlusts (auf der Sollseite).
Um einen Nettogewinn zu erzielen, muss ein Unternehmer zusätzlich zu den direkten Kosten noch viele weitere Ausgaben tätigen. Diese Ausgaben werden vom Gewinn abgezogen (oder zum Bruttoverlust addiert), die resultierende Zahl ergibt den Nettogewinn oder Nettoverlust.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen sind „indirekte Aufwendungen“. Diese werden wie folgt klassifiziert:
Vertriebs- und Vertriebskosten.
Diese umfassen folgende Ausgaben:
(a) Gehalt und Provision des Verkäufers
(b) Provision an Agenten
(c) Fracht und Transport beim Verkauf
(d) Umsatzsteuer
(e) Forderungsausfälle
(f) Werbung
(g) Verpackungskosten
(h) Ausfuhrzoll
Verwaltungsaufwendungen.
Diese beinhalten:
(a) Bürogehälter und -löhne
(b) Versicherung
(c) Rechtskosten
(d) Handelskosten
(e) Preise und Steuern
(f) Prüfungsgebühren
(g) Versicherung
(h) Miete
(i) Druck und Schreibwaren
(j) Porto und Telegramme
(k) Bankgebühren
Finanzielle Auslagen
Dazu gehören:
(a) Rabatt zulässig
(b) Kapitalzinsen
(c) Darlehenszinsen
(d) Diskontgebühren auf diskontierten Wechsel
Wartung, Abschreibungen und Rückstellungen usw.
Dazu gehören folgende Kosten
(a) Reparaturen
(b) Abschreibung auf Vermögenswerte
(c) Rückstellung oder Rückstellung für zweifelhafte Schulden
(d) Rücklage für Debitorendiskont.
Neben den oben genannten indirekten Kosten umfasst die Sollseite der Gewinn- und Verlustrechnung auch verschiedene Geschäftsverluste.
Auf der Habenseite der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Posten erfasst:
(a) Erhaltener Rabatt
(b) Provision erhalten
(c) Erhaltene Miete
(d) Erhaltene Zinsen
(e) Erträge aus Investitionen
(f) Gewinn aus dem Verkauf von Vermögenswerten
(g) Uneinbringliche Forderungen eingezogen
(h) Erhaltene Dividende
(i) Ausbildungsprämie usw.